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Wann soll der Unverträglichkeitstest nicht durchgeführt werden?

Der Unverträglichkeitstest soll nicht angewendet werden:

  • Bei einer durch Blut übertragbaren Erkrankung wie Hepatitis oder HIV
  • Bei der Einnahme von Steroiden oder Immunsuppressiva
  • Bei einer vorliegenden Schwangerschaft oder in der Stillphase
  • Von Kindern unter 2 Jahren, wobei Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren den Test unter der Aufsicht eines Erwachsenen durchführen dürfen
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